Schweinsberger Wald (4)

Bis in das 19. Jahrhundert war die Jagd ein Privileg des Adels, so auch im Schenck´schen Wald. Aus dieser Zeit stammt auch die Einteilung des Wildes in Hochwild (Rotwild, Schwarzwild, Damwild, Auerwild, Steinadler), das nur vom Hochadel bejagt werden durfte und in Niederwild (Rehwild, Hase, Fasan, Ente), das der (niedere) Landadel jagen konnte.
Das Jagdprivileg für den Adel wurde 1848 abgeschafft.
Interessanterweise hat sich die Einteilung in Hoch- und Niederwild im aktuellen Jagdrecht bis heute erhalten.
Auch im Schweinsberger Wald existierten bis zu Beginn des 20. Jh. noch namhafte Auerwildbestände.         

Noch im 19. Jh. kam es zu Streitereien zwischen dem Besitzer des Schmitthof (bei Lehrbach) und den Schenck´schen Waldbesitzern. Trotz direkter verwandtschaftlicher Beziehungen entstand Streit über die Schweinemast des Ludwig Schenck zu Schweinsberg im angrenzenden Äußergerichtswald. Der vor Gericht errungene Sieg zu Gunsten der Schenck´schen Vettern im Wald erzürnte den Schmitthöfer Schenck derart, dass er seine Vettern in Schweinsberg vom Erbe ausschloss."