Der Schweinsberger Wald (2)
Ursprung des Äußergerichtswaldes ist ein Lehen aus dem 14. Jhd., das den Freiherren Schenck zu Schweinsberg die Hälfte der Einkünfte aus dem Äußergerichtswald zuweist. Dieser Äußergerichtswald bestand in den Gemarkungen Lehrbach, Erbenhausen, Bernsburg, Arnshain, Wahlen und Obergleen.
Anfang des 20. Jhd. wurde der bis dahin gemeinsame Besitz am Äußergerichtswald zwischen dem großherzoglich hessischen Hause und den Freiherren Schenck zu Schweinsberg real geteilt.
Das Bestreben kontinuierlich stetiger Erträge prägte Forstmeister Frohwein (Bild links) in seiner 40 jährigen Tätigkeit als Betriebsleiter. Schwerpunkt war und ist die Stark- und Wertholzproduktion,
denn man wurde so vom Holzmarkt relativ unabhängig.
Mit dem folgenden Betriebsleiter Dr. Hasenkamp (Bild rechts) wurde der Forstbetrieb 1956 von schlagweiser auf naturgemäße Waldwirtschaft umgestellt. In 13 Leitsätzen der Schweinsberger
Wirtschaftsgrundsätze wurde dies verankert.
„Erstes Gebot einer rationellen Waldwirtschaft ist die ununterbrochen bestmögliche Ausnutzung der standörtlichen Ertragsfähigkeit. Neben einer zweckmäßigen Baumartenwahl und Förderung der
Wertholzerzeugung bildet die Schaffung eines gesunden und stabilen Waldaufbaues die wichtigste Vorrausetzung zu diesen Ziel.“
